AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Honorarsätzen der LOCATE Immobilien GmbH

1. Die Vertragsangebote der Locate Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

  1. Sämtliche Angaben beruhen auf den Angaben des Vermieters / Verkäufers bzw. Eigentümers die wir in dessen Namen an die Interessenten weiterleiten. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen Dritter und werden nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann von uns keine Haftung übernommen werden. Irrtum vorbehalten.
  2. Für weitere Angebote gelten die gleichen Geschäftsbedingungen.
  3. Das Angebot ist nur für Sie (Auftraggeber/Interessent) persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an einen Dritten, der einen wirksamen Hauptvertrag abschließt, haften Sie neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen in Höhe der entgangenen Käufer- oder Verkäuferprovision.
  4. Ist unser Vertragsangebot bereits dem Interessenten bzw. Auftraggeber bekannt oder durch ein anderes Maklerunternehmen nachgewiesen worden, so ist dieser verpflichtet die Locate Immonilien GmbH unverzüglich hierauf schriftlich hinzuweisen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt unserer Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklerunternehmens.
  5. Angaben zur Miete betreffen nur den Mietzins (Nettokaltmiete) und nicht die Nebenkosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung und die Sicherheitsleistung (Kaution) die zusätzlich zu entrichten sind.
  6. Bei Verhandlungen mit dem Eigentümer oder bei Besichtigung unseres Vertragsangebotes (Immobilie) ist auf das Angebot unseres Unternehmens Bezug zu nehmen.
  7. Honorarsätze bei unbebauten Grundstücken, Gewerbe, Mehrfamilienhäuser ab 2 Wohneinheiten:
    Unser Maklerunternehmen erhält für den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages für Haus- und Grundbesitz sowie Mehrfamilienhäuser (auch im Erbbaurecht) und Gewerbeimmobilien eine Maklercourtage von 3,57 % incl. gesetzlicher MwSt. vom Käufer und/oder Verkäufer. Die Aufteilung des gesamten Erfolgshonorars auf beide Auftraggeber (Käufer/Verkäufer) ist in Bayern markt-/bzw. ortsüblich. Aufgrund der jeweiligen Marktsituation kann das gesamte Erfolgshonorar aber auch einseitig oder in einem anderen Aufteilungsverhälntnis vereinbart werden.

 

Seit dem 23.12.2020 gilt Bundesweit für Verbraucher bei Erwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung) künftig §§ 656 a – 656 d BGB. Damit ist die bislang praktizierte Verlagerung der Maklercourtage allein auf den Käufer unzulässig.
Nach dem künftigen geltenden „Halbteilungsgrundsatz“ (§§ 656 c – 656 d BGB) dürfen deshalb sowohl der Käufer als auch der Verkäufer nur die Hälfte der entstandenen Maklerkosten tragen. Diese Regelung gilt sowohl dann, wenn der Verkäufer seine im Maklervertrag eingegangene Verpflichtung zur Zahlung der Provision auf den Käufer abwälzen will (§ 656 d BGB) als auch im Fall der Doppeltätigkeit des Maklers (§ 656 c BGB).
Dem Halbteilungsgrundsatz widersprechende Parteiabreden sind unwirksam (§ 656 c, 656 d Abs. 2 BGB).

  • 656a

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

  • 656b

Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Makler ein Unternehmer und der Käufer eine natürliche Person ist.

  • 656c

Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden. (2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

  • 656d

Vereinbarungen über die Maklerkosten

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nachweist, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist. (2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Vermietung:

Unser Maklerunternehmen erhält für die Vermittlung eines Mietvertrages bei Vermietung von Wohnraum eine Provision von 2 Nettomonatskaltmieten vom Auftraggeber (Vermieter) für den vereinbarten bzw. aufgeführten Nettokaltmietzins im Mietvertrag zzgl. gesetzl. MwSt. (derzeit 19 %)
Das Erfolgshonorar für die Vermietung von Wohnraum wird vom Auftraggeber (Vermieter) laut dem neuen Bestellerprinzip vom 01.06.2015 (MietnovG) bezahlt.
Der Auftraggeber kann auf Wunsch verschiedene Leistungsphasen für die Vermietung von Wohnraum bei unserem Maklerunternehmen bestellen.
Diese können bei Interesse gerne in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden oder per Post oder e-Mail übermittelt werden.

  1. Das Erfolgshonorar ist mit Abschluss des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag oder unterschriebener Mietvertrag von Mieter und Vermieter) verdient und innerhalb von 4 Wochen zur Zahlung fällig.
    Dasselbe gilt bei Abschluss eines Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Gleichwertigkeit des Vertrages gewahrt bleibt.
  2. Das Zustandekommen eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag) ist der Locate Immonilien GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Der Locate Immonilien GmbH ist es gestattet, auf für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  4. Abweichungen und/oder Ergänzungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren
  5. Die Locate Immonilien GmbH verpflichtet sich, die Ihr anvertrauten Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten.
  6. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
  7. Mündliche Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
  8. Erfüllungsort ist Starnberg und Gerichtsstand das Amtsgericht Starnberg oder München.
  9. Salvatorische Klausel:
    Sollten einzelne Bestimmungen eines bzw. dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Kontakt per Mail: info@locate-immobilien.com

Haftungsausschluss

  1. Verweise und Links
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    6. Rechtliche Hinweise

Aufgrund §11 der Makler – und Bauträgerverordnung (MaBV) sind wir verpflichtet, Sie auf folgende Bedingungen hinzuweisen.

Zahlungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Kaufvertrag, außer Provision, sind ausschließlich an den Verkäufer zu leisten und werden von uns nicht entgegengenommen. Sämtliche Bilder und graphische Darstellungen in diesem Exposé sind Eigentum der Firma Locate Immonilien GmbH und dürfen nicht durch Dritte verwendet bzw. weitergegeben werden. Die in diesem Exposé ausgewiesenen Grundrisse, die über dieses Exposé hinaus übergebenen Planunterlagen, Vermessungen, Flächenangaben, Angaben zu Wohnflächen oder eine etwaige Wohnflächenberechnung stammen vom Eigentümer und/oder sind auf der Grundlage von der uns vom Eigentümer übergebenen Unterlagen erstellt worden. Eine etwaige übergebene Wohnflächenberechnung oder ausgewiesene Wohnflächen dienen nur als Anhaltspunkt und sind nicht Grundlage des abzuschließenden Hauptvertrages. Es ist Sache des Interessenten, die Unterlagen selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und ggf. die für ihn entscheidenden Zusicherungen im Kaufvertrag festzuhalten. Eine rechnerische und/oder fachliche Überprüfung hat durch die Firma Locate Immonilien GmbH nicht stattgefunden.  Die Firma Locate Immonilien GmbH übernimmt aus den v.g. Gründen keine Gewähr für den Inhalt und die Richtigkeit der vom Eigentümer übergebenen Unterlagen. Eine Haftung ist daher in jedem Falle ausgeschlossen.

Widerrufsrecht
Der Interessent bzw. Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen ein Vertragsangebot zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsangebotes.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Locate Immonilien GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, eines Vertragsangebotes zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie unser Vertragsangebot widerrufen, haben wir Ihnen alle innerhalb der Widerrufsfrist geleisteten Zahlungen (z.B. eine Reservierungsgebühr), die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf unseres Vertragsangebotes bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung keine Gebühren berechnen.
Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erstatten Sie uns einen angemessenen Betrag , der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich unseres Vertragsangebotes unterrichtet haben, die bereits erbrachten Dienstleistungen wie z.B. die Vorbereitung zur Erstellung eines Kauf- oder Mietvertrages in angemessenen Verhältnis entsprechen.